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eBay.de plant offenbar, dass es ab Sommer 2017 künftig eine Auswahl einer Rückgabefrist zwischen 14, 30 und 60 Tagen geben soll und diejenigen Angebote mit einer Rückgabefrist von 30 oder 60 Tagen mittels eines entsprechenden neuen Filters in der Suchfunktion besser auffindbar sein sollen.

Ebenso wie Amazon, der seinen Verkäufern kürzlich neue Rücknahmebedingungen aufgezwungen hatte, scheint nun auch eBay.de in naher Zukunft diejenigen Verkäufer zu belohnen, die „käuferfreundliche Rücknahmen“ anbieten.

Da der Verbraucher vom Verkäufer klar und verständlich über die Rechte „Widerruf“ bzw. „Rückgabe“ informiert werden muss, müssen Verkäufer künftig ihre Rechtstexte entsprechend anpassen und dort sauber arbeiten. Denn wenn ein Hinweis zu einer Widerrufsfrist von „30 Tage“ im Angebot steht, dann aber in der Widerrufsbelehrung auf eine Widerrufsfrist von „1 Monat“ hingewiesen wird, dürfte dies für Verkäufer eine große Abmahngefahr bedeuten. Denn nicht jeder Monat hat eben 30 Tage.

Insbesondere Verkäufer, die bereits durch eine Unterlassungserklärung in Bezug auf abweichende Angaben hinsichtlich der Widerrufsfrist vorbelastet sind, sollten sich – notfalls anwaltlich – beraten lassen, damit die Angebotstexte und die Widerrufsbelehrungen abmahnsicher sind.