… und es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, weil die angemietete Wohnung Mängel aufweist, der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nachkommt, die Betriebskostenabrechnung nicht ordnungsgemäß ist oder die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht stimmt, etc..
Auf Seiten des Vermieters kommt es immer wieder zu Ärgernissen, weil der Mieter die Kaution oder die Miete nicht bzw. nicht pünktlich zahlt, er seinen Mieterpflichten nicht nachkommt oder die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht oder nicht ordnungsgemäß beim Auszug ausführt.
Häufig reicht eine anwaltliche Beratung und in vielen Fällen kann ein Anwalt bereits im Vorfeld vermittelnd zu einer außergerichtlichen Problemlösung beitragen, bevor gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Dies ist in den meisten Fällen immer mit hohen Prozesskosten und einer langwierigen nervenaufreibenden Prozessdauer verbunden.
Gerne unterstütze ich Sie bei Problemen rund ums Mietrecht. Rufen Sie mich gerne unter 0 25 04 / 73 74 22 an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.