Verkehrsunfallrecht

… ist anwaltlicher Rat häufig bares Geld wert. Denn auch wenn die Versicherungen den Geschädigten häufig eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung versprechen, sollten Sie bedenken, dass Versicherungen grundsätzlich nur eines im Auge haben: den Schadensbetrag so gering wie möglich zu halten.

Kennen Sie all Ihre Möglichkeiten, einen Sachschaden abzurechnen (Stichwort: Fiktive Reparaturkosten), wie die Haftungsquoten bei Mitverschulden ausfallen oder welche Schadenspositionen Sie überhaupt geltend machen können?

Hierzu zählen beim Sachschaden u.a.: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen- und Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Rückstufungsschaden, Wiederbeschaffungskosten, Ummeldekosten und die Anwaltskosten.

Der Bereich des Personenschadens umfasst nicht nur die Behandlungs- und Heilungskosten, Schmerzensgeld oder den Verdienstausfall. Wussten Sie, dass Sie im Verletzungsfall Anspruch auf einen sog. Haushaltsführungsschaden haben?

Wenn Ihre Antworten auf diese Fragen „nein“ lauten, sollten Sie mich unter 0 25 04 / 73 74 22 anrufen und einen Besprechungstermin vereinbaren.