Die Neuregelungen der Straßenverkehrsnovelle 2020 zunächst im Überblick:

  • Zum Schutz der Zweiradfahrer wird eine neues Verkehrsschild eingeführt, das mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, somit Fahrradfahrern und auch Motorrädern verbietet.
  • Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2.0 Metern außerorts zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten.
  • Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h sowohl inner- , als auch außerorts gibt es einen Punkt im Verkehrszentralregister ( bisher ab 21 km/h). Die Bußgelder betragen 70,00 EUR bzw. 60,00 EUR und werden damit verdoppelt.
  • Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) und ab 26 km/h (außerorts) drohen bereits 2 Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Mit 200,00 bis 320,00 EUR, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot wird belegt, wer keine Rettungsgasse bildet. Wer eine Rettungsgasse benutzt, muss künftig 240,00 bis 320,00 EUR zahlen, wobei eine Behinderung oder konkrete Gefahr nicht mehr vorliegen muss.
  • Innerorts dürfen Lkws ab 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße werden mit einem Punkt und 70,00 EUR geahndet.
  • Wer in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung der Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge parkt, dem droht neben einem Punkt ein Bußgeld in Höhe von 100,00 EUR.
  • Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie auch das (kurzfristige) Halten auf Schutzstreifen wird künftig mit 55,00 EUR geahndet. Wird hierdurch ein Verkehrsteilnehmer behindert, sind sogar 70,00 EUR und ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.
  • Die Benutzung von Radarwarnern auf Mobiltelefonen und Navis wird mit 75,00 EUR und einem Punkt geahndet.

Aufgrund der Tatsache, dass die Politik bereits, insbesondere was die erhöhten Geldbußen und das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen betrifft, zurückgerudert ist, sollten Sie diesbezüglich in jedem Fall einen Anwalt mit Ihrer rechtlichen Vertretung beauftragen.

Es bestehen gute Chancen, dass das Verfahren aufgrund der ungeklärten Rechtslage eingestellt wird.

Rufen Sie mich unter 02594/737422 an oder senden Sie mir eine E-Mail unter kanzlei@fracko.de. Ich bin Ihnen gerne behilflich, wenn Punkte oder gar ein Fahrverbot droht.