Schlagwortarchiv für: Verkehrssünder

Am 19.10.2017 sind für Verkehrsteilnehmer einige wichtige Neuregelungen in Kraft getreten, die spürbare Konsequenzen für Auto- und Radfahrer nach sich ziehen. Die wichtigsten Neuregelungen habe ich für Sie hier zusammengefasst:

1.  Blockade der Rettungsgasse oder Nichtbeachten blauen Blinklichtes und Einsatzhorn

Wer eine Rettungsgasse blockiert oder blaues Blinklicht und Einsatzhorn nicht beachtet und/oder mit der Blockade auch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einhergeht, wird künftig mit erheblichen Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder gar mit Fahrverbot rechnen. Das heißt:

  • Keine Rettungsgasse gebildet oder blaues Blinklicht und Einsatzhorn nicht beachtet kostet (statt bisher 20,00 EUR) nun mindestens 200,00 EUR Bußgeld
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung (z.B. eines Rettungsfahrzeugs) kostet nun 240 EUR Bußgeld plus 2 Punkten im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung (z.B. eines Feuerwehrmannes oder Verletzten) kostet nun 280 EUR Bußgeld plus 2 Punkten im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung (z.B. Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen) kostet nun 320 EUR Bußgeld plus 2 Punkten im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Gefährdung kostet 280 EUR plus 2 Punkten im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot
  • Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Sachbeschädigung kostet 320 EUR plus 2 Punkten im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot

2.  Smartphone- und Tablet-Nutzung

Auch wer künftig während der Fahrt unerlaubterweise das Handy nutzt, muss ab jetzt spürbar mehr bezahlen; nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer.

Das heißt:

  • Das Bußgeld für Handy-Nutzung steigt von 60 EUR auf 100 EUR.
  • Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbuße von 150 EUR bzw. 200 EUR.
  • Unter das Handy-Verbot fallen jetzt u.a. auch Tablets und E-Book-Reader, aber auch Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen sowie Surfen im Internet.
  • Videobrillen sind explizit verboten.
  • Die Regelgeldbuße für das Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während des Führens eines Kraftfahrzeugs beträgt 100 EUR und 1 Punkt im Fahreignungsregister.
  • Die Buße für das Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während des Führens eines Kraftfahrzeuges mit Gefährdung beträgt 150 EUR plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus einem Monat Fahrverbot.
  • Die Nutzung von Handy, Tablet und Co. beim Radfahren kostet ab jetzt 55 EUR.

Lediglich ausdrücklich erlaubt ist es, Sprachsteuerung,Vorlesefunktionen und sog. Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen zu nutzen.

3.  Verhüllungsverbot

Um eine effektive – heute auch vermehrt automatisierte – Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, indem die Identität des Kraftfahrzeugführers feststellbar ist, ist es ist künftig nicht zulässig, Masken, Schleier und Hauben zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichtes verdecken. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird vorsätzlich begangen, weshalb die Strafe 60 EUR beträgt.

Nicht verboten sind hingegen reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z.B. Hut, Kappe, Kopftuch). Auch zulässig sind Gesichtsbemalung, – behaarung der Gesichtsschmuck (z.B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke, ebenso die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (wie z.B. Sonnenbrillen), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Zudem ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer gestattet.